Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB’s für Software-Angebote

Urheberrecht
Handbücher sowie die darin beschriebene Software sind urheberrechtlich geschützt. Alle Urheber- und Leistungsschutzreche vorbehalten. Der Software-Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Verbesserungen und Änderungen an der beschriebenen Software vorzunehmen.

Gestattete Nutzung
Die Software darf nur durch autorisierte Händler verkauft werden. Durch den Erwerb der Original-Software mit individuellem Lizenz-Schlüssel ist der Benutzer berechtigt, die Vertragssoftware für die ausschliesslich private Nutzung in jedem kompatibelen Computer einzusetzen, vorausgesetzt, dass sie jeweils nur in einem Computer eingesetzt wird und der Benutzer im Besitz der Original-Software und eines zugehörigen Lizenz-Schlüssel ist. Im übrigen finden hinsichtlich der Nutzungsrechte die unabdingbaren Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes ergänzende Anwendung.


Unzulässige Nutzung
Jede andere Nutzung der Vertragssoftware, der Dokumentation oder des individuellen Lizenz-Schlüssels, insbesondere die unautorisierte Vermietung (z.B. Cybercafes, Spielhallen oder ähnliche Einrichtungen), öffentliche Vorführung (z.B. in Schulen oder Universitäten), die Vervielfältigung, Mehrfachinstallation oder Überspielung und jeder Vorgang, durch den die Vertragssoftware oder Teile davon der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird (insbesondere über das Internet oder andere Online-Systeme), ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Software-Anbieter untersagt. Ohne schriftliche Genehmigung vom Softeware-Anbieter ist der Benutzer nicht berechtigt, Dritten eine Lizenz an der Software zu erteilen oder die Software in nicht ausdrücklich gestatteter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, die Software oder Dokumentation zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen (dieses Verbot gilt unter anderem auch für das Übersetzen, Abwandeln und Weiterverwenden des Produkts in Teilen). Die Bestimmungen des Urheberrechts finden auch hier ergänzende Anwendung. Die Dekompilierung der Software ist ausdrücklich untersagt. Jede Beschädigung, Veränderung oder Nachdruck des Titels oder Teilen davon ist als Urkundenfälschung strafbar.
Sollte eine Sicherungskopie der Software für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich sein, ist eine einzige Istallation der Software auf die Festplatte als Sicherheitskopie zulässig. Die Anfertigung weiterer als der hier genannten gesetzlich zulässigen Sicherungskopien ist ausdrücklich untersagt.
Zuwiederhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Szenarieneditoren, Bearbeitungstools
Mit der Software können bestimmte Utilities, Tools, Daten und andere Resourcen für das Design, die Programmierung und Bearbeitung der Software (Bearbeitungstools) verwendet werden. Diese Bearbeitungstools ermöglichen dem Benutzer, anderes Spielematerial für die persönliche Verwendung auf der Basis der Software zu erstellen.
Mit der Erstellung des neuen Spielematerials entsteht kein neues urheberrechtlich geschütztes Program, sondern das neue Spielematerial stellt durch die Zurverfügungstellung der Bearbeitungstools eine erlaubte und bezweckte Art der einfachen Nutzung der Software dar.
Der Software-Anbieter untersagt es ausdrücklich, die Bearbeitungstools und das neue Spielematerial für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Der Benutzer kann das neue Spielematerial Dritten nur ausschliesslich unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Neues Spielematerial darf weder die Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen, noch illegales, strafrechtlich relevantes oder rassistisches Material enthalten.
Neues Spielematerial muss dokumentiert und deutlich mit folgenden Angaben versehen werden:
Name und E-Mail-Adresse des Erstellers und die Worte: ‚Dieses Material wird vom Software-Anbieter weder hergestellt noch unterstützt‘.

Ersatzlieferung
Der Benutzer kann mangelhafte Downloads des Original-Programms vom Server des Software-Anbieters innerhalb 14 Tagen nach Kauf der Software beanstanden. Der Software-Anbieter stellt dann nochmals die Software zum Download bereit.
Sollte der Benutzer später die Software versehentlich unbrauchbar machen oder den persönlichen Lizenz-Schlüssel verlegen, so stellt der Software-Anbieter gegen Zahlung von 5.- € Kostenbeitrag die Software nach Prüfung der Benutzerangaben (Name und Kaufdatum) nochmals zum Download bereit und erstellt einen neuen, passenden Lizenzschlüssel per E-Mail.

Haftungsregeln
Der Software-Anbieter haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die der Software-Anbieter oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder ein von ihm eingesetzter Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Im Falle von Garantien und der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Software-Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Für Schäden, die bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten entstanden sind, haftet der Software-Anbieter begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluss typisch und vorhersehbar sind. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet der Software-Anbieter.

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VIELEN DANK FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT!