5.5. Haftungsregeln
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HiStraSim haftet unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die HiStraSim oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder ein von ihm eingesetzter Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Im Falle von Garantien und der Verletzung von Kardinalpflichten haftet HiStraSim auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten enstanden sind, haftet HiStraSim begrenzt auf die Schäden, die bei Vertragsabschluß typisch und vorhersehbar sind.

Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet HiStraSim gemäß der vorhergehenden Beschreibung nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen ihrerseits nicht vermeidbar gewesen wäre.